Umweltschaden

Umwelt- Schaden- Versicherung

Mit Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes (USchadG) am 14.11.2007 haben Gewerbetreibende Schäden an der Umwelt zu vermeiden und zu sanieren. Hiervon umfasst sind geschützte Lebensräume, Tierwelten und Pflanzen sowie Böden und Gewässer. Dies gilt sowohl:

  • außerhalb des Betriebsgrundstückes
  • als auch auf dem Betriebsgrundstück

Da es sich nach USchadG um öffentlich rechtliche Haftpflichtansprüche handelt, ist eine Erweiterung der Betriebs- Haftpflicht- Versicherung um die Mitversicherung von Umweltschäden sinnvoll – eine Versicherungspflicht besteht hierfür nicht.