Pflege-Zusatz

Pflegezusatzversicherung

Jeden kann es treffen, Pflegefall zu werden.
Laut einer Prognose des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2060 auf 4,53 Millionen Menschen ansteigen.

Ein normales Leben kann sich plötzlich durch Unfall oder Krankheit grundlegend ändern und davon sind nicht nur ältere Menschen betroffen! Ein Pflegefall stellt in der Regel die ganze Familie auf eine harte Probe. Neben den physischen und psychischen Belastungen für pflegende Angehörige sind bei Pflegebedürftigkeit auch die finanziellen Belastungen enorm hoch.
Einen Teil der aufkommenden Kosten von Pflege und Betreuung übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber wer zahlt den Rest?

Eine private Pflegeversicherung kann Ihnen dabei helfen, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu minimieren. Somit muss kein angespartes Vermögen aufgebraucht werden und eine bedarfsgerechte Pflege kann sichergestellt werden.

Wer bereits in jungen Jahren vorsorgen möchte, hat den Vorteil eines geringeren Beitrages. Dieser ist abhängig vom Eintrittsalter und der gewünschten Versicherungssumme (= Pflegetagegeld oder monatliche Pflegerente).

Wer ist versichert?

Versicherte Personen können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte sein. Da sich die Leistungen in der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nicht unterscheiden, entsteht für beide Personengruppen der identische Absicherungsbedarf.

Was ist versichert?

Die Versicherungsunternehmen haben unterschiedliche Produktlösungen am Markt etabliert.
Man kann verschiedene Elemente wählen:

  • Pflege-Bahr Versicherung
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerente
  • Pflegekostenversicherung

Deckungseinschränkungen

Geltungsbereich:

  • Mitgliedsstaaten der EU und Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb der EU / EWR
  • gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein

Ausschlüsse:

  • Pflegebedürftigkeit durch Kriegsereignisse
  • Ausnahmen: Person wird im Ausland vom Kriegsereignis überrascht oder hat keine Möglichkeit das Gebiet zu verlassen

Pflege-Bahr Versicherung

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) hat der Gesetzgeber in Deutschland per 01. Januar 2013 eine staatliche Förderung für eine private Pflegevorsorge ins Leben gerufen. Benannt wurde diese staatliche Förderung nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die Gesetzesinitiative einbrachte.

Der Staat unterstützt Personen, die eigenverantwortlich für die Pflegebedürftigkeit finanziell vorsorgen möchten, da die gesetzliche Pflegepflichtversicherung darauf ausgelegt ist, nur einen Teil der anfallenden Kosten zu tragen.
Der Staat fördert das Produkt mit monatlich 5 EUR / pro Jahr 60 EUR bei einem Mindesteigenbeitrag von 10 EUR des Versicherungsnehmers. Die Zulage wird nur für einen Versicherungsvertrag je berechtigte Person gewährt.

Das Versicherungsunternehmen muss auf das ordentliche Kündigungsrecht sowie auf eine Risikoprüfung und die Vereinbarung von Risikozuschlägen und Ausschlüssen verzichten.
Dafür erhält die versicherte Person eine Wartezeit von maximal fünf Jahren.

Der Versicherte hat Anspruch auf Auszahlung einer Geldleistung in Höhe von mindestens 600 EUR für Pflegegrad 5.
Ebenfalls kann der Vertrag für die Dauer von drei Jahren ruhend gestellt werden, wenn eine Hilfebedürftigkeit festgestellt wird. Dabei wird allerdings der Versicherungsschutz nicht aufrechterhalten.

Wichtige Eckdaten:

  • Es handelt sich immer um eine Pflegetagegeld-Versicherung, die bei Pflegebedürftigkeit monatlich ausgezahlt wird
  • Der Mindesteigenbeitrag des Versicherungsnehmers muss bei 10 EUR pro Monat liegen.
  • Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es wird keine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer durchgeführt und kein Antrag wegen Vorerkrankungen abgelehnt.
  • Eine Kündigung bei finanzieller Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers ist möglich.
  • Es gibt kein Höchsteintrittsalter, die Prämien dürfen jedoch mit Eintritt ab dem 60. Lebensjahr stark ansteigen.

Zielgruppen:

  • Personen mit Vorerkrankungen
  • Personen mit geringem Einkommen
  • aber auch junge Menschen

Pflegetagegeldversicherung

Dieser Baustein zahlt im Falle einer eintretenden Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld. Die Höhe des Tagessatzes kann vom Versicherungsnehmer flexibel gewählt werden.
Das Tagegeld wird als monatliche Leistung ausgezahlt und ist nicht zweckgebunden. Der Tagessatz wird dabei mit 30 Monatstagen multipliziert und kann in der Regel zwischen 10 und 100 EUR liegen.

Die Beiträge enthalten keinen Sparanteil. Bei Tod oder vorzeitiger Kündigung gibt es demzufolge keine anteilige Beitragsrückzahlung.

Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Aufgrund verschiedener Risikofaktoren können Anträge abgelehnt oder mit Risikozuschlägen angenommen werden. Die Wartezeit kann 0 Monate bis 3 Jahre betragen, je nach Anbieter.

In Abhängigkeit des Pflegegrades wird eine Abstufung der Versicherungsleistung vorgenommen.

  • Pflegegrad 5: 100% vom Tagessatz
  • Pflegegrade 1-4: anteiliger Tagessatz

Sie können einen Versicherungsschutz bereits ab Pflegegrad 1 vereinbaren, aber auch ausschließlich für einen möglichen Härtefall Grad 5.
Eine Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit ist nicht möglich.

Pflegerente

Auch die Pflegerente kann zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt im Pflegefall.
Im Gegensatz zur Pflege-Bahr Versicherung wird die Pflegerente nicht vom Staat gefördert und ist deutlich teurer als eine Pflegetagegeldversicherung.
Sie erhalten eine garantierte lebenslange monatliche Pflegerente im Pflegefall. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in einem Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden versorgt wird. Das ausgezahlte Geld steht zur freien Verfügung.
Die Höhe der monatlichen Rente ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.

Bei den meisten Versicherungsunternehmen ist die Einteilung folgende:

  • Pflegegrad 1: 10%
  • Pflegegrad 2: 25%
  • Pflegegrad 3: 50%
  • Pflegegrad 4: 75 %
  • Pflegegrad 5: 100%

Zusätzlich zur Pflegerente können Sie Ihren Versicherungsschutz um eine Todesfallleistung erweitern.

Eine umfangreiche Gesundheitsprüfung ist in jedem Fall erforderlich.
Der Beitrag bestimmt sich nach Eintrittsalter, der Höhe der gewünschten Pflegerente und einem eventuellen Risikozuschlag aufgrund der Gesundheitsprüfung.
Mit Bezug einer Pflegerente entfällt die Zahlung der Beiträge. Im Todesfall wird den Hinterbliebenen der Rückkaufswert ausgezahlt.

Pflegekostenversicherung

Als Ergänzung zur sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung können Sie eine Pflegekostenversicherung wählen. Der Versicherer übernimmt die anfallenden Pflegekosten.
Ein Teil der Pflegekosten wird bereits von der Pflegepflichtversicherung getragen. Die Restkosten können anschließend durch den Zusatzbaustein ausgeglichen oder zumindest reduziert werden.

Beispiele von Kosten:

  • Leistungen des gesetzlichen Pflegekatalogs für stationäre und ambulante Pflege durch professionelle Pflegekräfte
  • Hilfsmittel
  • Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen

Die „Hotelkosten“ in der stationären Pflege, also Unterbringung und Verpflegung, werden jedoch nicht übernommen!
Erstattungen der Pflegekosten erfolgen ausschließlich durch Vorlage der Rechnungen beim Versicherer. Die Kosten werden ebenfalls direkt abgerechnet. Sie können nicht selbständig über das Geld verfügen, da die Pflegekostenversicherung somit an die tatsächlichen Pflegekosten gebunden ist.

Grundsätzlich haben Sie als versicherte Person die Möglichkeit, die Kostenübernahme bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder einer festen Jahresgrenze abzudecken.
Eine gute Pflegekostenversicherung kann also im besten Fall die kompletten übrigen Kosten decken.