Reiserücktritt

Reiserücktritt- Versicherung

Die Reiserücktritts-Versicherung sichert nicht nur Stornokosten vor der Reise ab, wenn die versicherte Person beispielsweise unerwartet schwer erkrankt, der integrierte Reiseabbruch-Schutz hilft auch dann, wenn die Reise außerplanmäßig abgebrochen werden muss.

Wer ist versichert?

Abhängig vom gewählten Produkt sind folgende Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland versichert:

  • Einzelperson (Einzelreiserücktritt)
  • Familie (Ehepartner/Paar inkl. Kinder)

Was ist versichert?

Vom Versicherungsschutz umfasst sind alle Reisen weltweit. Dabei muss die Reise mindestens eine Übernachtung sowie eine Mindestentfernung zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person vorweisen. Die Entschädigung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

 

Reiserücktrittversicherung

  • Rücktrittskosten
  • Mehrkosten bei der Hinreise und nicht genutzte Reiseleistungen
  • Umbuchungskosten
  • Einzelzimmerzuschläge

Reiseabbruchversicherung

  • zusätzliche Rückreisekosten
  • nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung
  • zusätzliche Unterkunftskosten

Was ist nicht versichert?

  • arglistige Täuschung über relevante Umstände zur Ermittlung der Leistungshöhe
  • vorsätzliche Schadensherbeiführung

Welche Gefahren sind in der Regel versichert?

Versicherungsschutz liegt vor, wenn der Reiseantritt durch bspw. nachfolgende Gefahren nicht angetreten werden kann. Dies gilt auch, wenn die Reise durch diese Gefahren unter- oder abgebrochen wird.

  • unerwartete, schwere Krankheiten
  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
  • gebrochene Prothesen
  • durch Spende/Empfang lebensspendender Organe/Gewebe
  • erhebliche Eigentumsbeschädigung (bspw. durch Feuer oder strafbare Handlungen)

 

Welche Gefahren sind in der Regel nicht versichert (Auszug)?

  • Krankheiten als Folge einer psychischen Reaktion (bspw. durch Terroranschläge, Krieg, Elementarereignisse)
  • Krieg
  • Kernenergie

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

  • versicherte Reisen müssen nach Versicherungsbeginn gebucht werden (Reiserücktrittversicherung)
  • für bereits vor Vertragsbeginn gebuchte Reisen besteht nur Deckung, wenn zwischen Versicherungs- und Reisebeginn eine Wartezeit besteht – üblicherweise 30 Tage (Reiserücktrittversicherung)
  • Kostenübernahme bei Reiseabbruch besteht nur, wenn der Versicherungsvertrag vor
    • Buchung und Betreten des Verkehrsmittels oder
    • Buchung und Betreten des versicherten Objektes

abgeschlossen wurde (Reiseabbruchversicherung).

 

Wann endet der Versicherungsschutz?

  • Reiserücktrittversicherung: mit Buchung und Betreten des versicherten Verkehrsmittels/Objektes
  • Reiseabbruchversicherung: mit Reisebeendigung – bei längeren Reisen nach dem verstreichen einer bestimmten Anzahl an Reisetagen

 

Prämie

Der Beitrag kann nach folgenden Faktoren tarifiert werden

  • Anzahl der versicherten Personen (Einzelperson, Paar/Familie, Gruppe)
  • Anzahl der Reisen/Reisetage

 

Produkthighlights (optional)

  • gültig für beliebig viele Reisen
  • keine Altersbegrenzung
  • kein Selbstbehalt
  • Kostenerstattung, wenn eine Schiffsreise durch mehrstündige Verspätung des öffentlichen Verkehrsmittels nicht angetreten werden kann