Glas

Glasversicherung

Die Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Gebäude-, Hausrat- oder Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen.

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Glasbruchschäden.

Welche Sachen sind versichert?

Es besteht Versicherungsschutz für die Verglasungen am Versicherungsort, also die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.

Nicht versichert sind alle Arten von Glas, die nicht festmontiert sind, wie zum Beispiel Smartphones, Monitore, Brillen oder Vasen.

Beim Versicherungsumfang kann man zwischen der Gebäude- und / oder Mobiliarverglasung wählen.

Eine detaillierte Auflistung zu den versicherten Sachen stellen wir Ihnen unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘ zur Verfügung.

Welche Gefahren sind versichert?

Erstattet werden Bruchschäden an den versicherten Verglasungen.

Für reine Oberflächenbeschädigungen wie Schrammen oder Kratzer kommt der Versicherer nicht auf.

Für Gefahren, die über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abzusichern sind – z.B. Feuer oder Einbruchdiebstahl - besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.

Ausgeschlossen sind zudem Schäden, die durch

  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie

entstanden sind.

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmer können sein:

  • Eigentümer
  • Investoren
  • Mieter
  • Pächter
  • Leasingnehmer oder auch Nutznießer einer Immobilie oder Wohnung
  • Eigentümer- Gemeinschaften und Hausverwaltungen.

Welche Kosten sind versichert?

Die Glasversicherung ersetzt neben den reinen Sachschäden auch die dabei entstehenden Kosten, z.B. für Notverglasungen und Aufräumarbeiten.
Folgekosten des Glasbruchs, z. B. wenn aus einem zerbrochenen Aquarium Wasser austritt und den Teppich zerstört, sind jedoch nicht versichert.

Versicherungssumme

Die Glasversicherung leistet finanzielle Entschädigung zum Neuwert.

Die meisten Versicherer setzen bei der Bestimmung der Versicherungssumme einen Pauschalwert pro Quadratmeter Wohnfläche an.

Bei Anschluss an die Gebäudeversicherung ist auch eine Umrechnung des dort zugrundeliegenden Basis-Versicherungswertes (Wert 1914, Wert 1970, …) möglich.

Als Zusatz zur Gebäude-, Hausrat-, oder Gewerbeinhaltsversicherung ist das Glas ohne Entschädigungsgrenzen abgesichert – mit einer Unterversicherung und den damit verbundenen Abschlägen bei der Schadensregulierung brauchen Sie nicht zu rechnen.

Prämie

Die Versicherungsprämie wird meistens anhand der Wohnfläche, bei Anschluss an die Gebäudeversicherung ggf. auch anhand des dort zugrundeliegenden Basis-Versicherungswertes (Wert 1914, Wert 1970, …), ermittelt.