Immobiliendienstleister

Fehler und Irrtümer können uns allen unterlaufen. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern oft genug auch teuer, weil aus ihnen Ansprüche erwachsen, für die man haften muss.

Als selbständiger Wohnimmobilienverwalter oder Immobilienmakler haften Sie – jedenfalls soweit es Ihre Berufsausübung betrifft – nicht nur für Ihre eigenen Fehler, sondern auch für Schäden, die Ihre Mitarbeiter verschuldet haben.

Und mit ein bisschen Pech kann man Sie – all Ihrer Umsicht und Sorgfalt zum Trotz – sogar haftbar machen für Schäden, die nur vorgeblich auf Ihr Verhalten oder das Ihrer Mitarbeiter zurückzuführen sind, tatsächlich aber nicht in Ihre Verantwortung fallen.

Hierfür benötigen Sie eine Berufs- bzw. Vermögensschaden- Haftpflicht- Versicherung.

Für verwaltete Wohngebäude in Gemeinschaftseigentum sind Sie zudem verpflichtet, eine Feuer- Versicherung zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht- Versicherung abzuschließen.

Wohnimmobilien-Verwaltung

Schutz für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO

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Objektversicherungen

Hausverwaltungen haben einen sehr umfangreichen Versicherungsbedarf. Einerseits gilt es die berufliche Tätigkeit sowie die Büroausstattung und andererseits die verwalteten Gebäude finanziell abzusichern.

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Haftpflicht Immobilien- Darlehensvermittler

Schutz für Immobiliar-Dahrlehensvermittler gemäß § 34 i GewO

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