Objektversicherungen

Hausverwalter

Hausverwaltungen haben einen sehr umfangreichen Versicherungsbedarf.

Denn finanziell abzusichern sind einerseits Fehler und Irrtümer in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit sowie Ihr Geschäftskapital (Gebäude, Büroausstattung, Elektronik etc.).

Andererseits benötigen Sie geeigneten Versicherungsschutz für die von Ihnen verwalteten Gebäude. Für verwaltete Wohngebäude in Gemeinschaftseigentum sind Sie gemäß § 21 Abs. 5 Nr.3 Wohnungseigentumsgesetz sogar verpflichtet, eine Feuer- Versicherung zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht- Versicherung abzuschließen.

Objekt-Versicherungen für den von Ihnen verwalteten Gebäudebestand

Als Hausverwalter zählt es zu Ihren Aufgaben, die verwalteten Gebäude umfassend vor finanziellen Risiken zu schützen. Je Objekt ist - über den Mindestumfang gemäß Wohnungseigentumsgesetz (s.o.) hinaus - folgender Versicherungsschutz sinnvoll:

Ab einer Bestandsgröße von 100 Wohneinheiten sind Konzeptlösungen möglich, in denen die vorgenannten Versicherungsarten gebündelt werden. Die Konditionen sind individuell gestaltbar und die Antragsprozesse werden deutlich vereinfacht, v.a. bei der Gebäude-Wertermittlung.

Hier ist das Einheiten-Modell hervorzuheben, in dem der Versicherer die Prämie anhand der Anzahl an Wohneinheiten berechnet und Versicherungsschutz zum Neubauwert gewährt. Da der Versicherer hier – im Gegensatz zur gleitenden Neuwertversicherung zum Wert 1914 - auf umfangreiche Angaben zu Bauart und -ausstattung verzichtet, reduzieren Sie das Risiko einer falschen Wertermittlung sowie einer daraus resultierenden Unterversicherung.

Für Angebotsanfragen:

Um Ihr Risiko korrekt einschätzen zu können, benötigen wir die über untenstehenden „Button“ verfügbare Objekt-Liste. Bitte tragen Sie die Daten Ihres Gebäudebestandes ein.
Neben der ausgefüllten Objektliste benötigen wir noch eine Einzelschadenaufstellung der letzten 5 Jahre. Diese erhalten Sie auf Anfrage beim aktuellen Versicherer.
Die Rücksendung der Unterlagen per E-Mailanhang genügt.