KFZ

KFZ-Versicherung

Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist in den meisten Ländern eine Pflichtversicherung. Sie dient dem Schutz des Unfallgeschädigten, indem sie die finanziellen Folgen absichert. Darüber hinaus können zusätzlich Bausteine wie die Kaskoversicherung und der Fahrzeugschutzbrief mitversichert werden.

 

 

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Halter des Fahrzeuges
  • Eigentümer des Fahrzeuges
  • Fahrer des Fahrzeuges

Was ist versichert?

Kraftfahrthaftpflicht- Versicherung

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie mit dem versicherten Fahrzeug Dritte bzw. die Umwelt geschädigt werden. Solche Schäden können sein:

  • Personenschäden durch Verletzung oder Tötung
  • Sachschäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen
  • Umweltschäden durch Unfälle, unfallartige Störungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder Pannen (Benzin und Öl laufen aus und kontaminieren den Boden)
Kaskoversicherung

Versichert ist das Fahrzeug. Dies umfasst auch fest im / am Auto eingebaute oder darin unter Verschluss verwahrte Teile, sofern diese straßenverkehrsrechtlich zulässig und nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind. Es ist dabei in Teil- und Vollkasko zu unterscheiden mit verschiedenen Selbstbeteiligungsvarianten.

versicherte Gefahren

Teilkasko

Vollkasko

Brand und Explosion
Entwendung
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Lawinenschäden
Kurzschluss an Verkabelung
Zusammenstoß mit Tieren
Tierbissschäden
Glasbruch
Unfall
mut- / böswillige Handlungen

 

Was ist nicht versichert?

Kraftfahrthaftpflicht- Versicherung

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind bspw.:

  • Vorsatz
  • kraftfahrtsportliche Veranstaltungen
  • Beschädigung des versicherten Fahrzeuges
  • Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
  • Beschädigung beförderter Sachen
  • Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen
  • Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
  • vertragliche Ansprüche
  • Schäden durch Kernenergie
Kaskoversicherung
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • genehmigte und nicht genehmigte Rennen
  • Reifenschäden
  • Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen
  • Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
  • Schäden durch Kernenergie

 

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie dem Geltungsbereich der EU. Für Umweltschäden gilt der Geltungsbereich des USchadG sowie den der EU-Umweltrichtlinie (2004/EG).

Hinweis: Abhängig von den individuellen Versicherungsbedingungen einzelner Versicherer kann der Geltungsbereich erweitert bzw. eingegrenzt sein.

Versicherungssumme

Kraftfahrthaftpflicht- Versicherung

Die Höhe der Versicherungssumme sollte dem potentiellen Risiko entsprechend gewählt werden. Neben Personen- und Sachschäden sind hier auch mögliche Schäden an der Umwelt zu berücksichtigen – üblich ist eine Versicherungssumme von 10 Mio. EUR je Schadensfall begrenzt auf 100 Mio. je Versicherungsjahr.

Kaskoversicherung

Der Versicherer ersetzt bei einer Beschädigung des Fahrzeuges die Reparaturkosten. Im Fall eines Totalschadens, Zerstörung oder Abhandenkommen werden die Wiederbeschaffungskosten abzgl. des Restwertes ersetzt. Abhängig von den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen gelten Höchstentschädigungen für Pkw, Krafträder, Quads und Trikes sowie LKW.

Prämie

Die Berechnung des Jahresbeitrags erfolgt auf Grundlage Ihres Schadensverlaufsnachlasses sowie der Regional- und Typklasse. Darüber hinaus erhöhen oder senken weitere Tarifmerkmale den Beitrag. Solche Merkmale sind bspw.:

  • jährliche Fahrleistung
  • nächtlicher Abstellplatz
  • Nutzungsart des Fahrzeuges
  • Anzahl und Merkmale der Fahrzeugnutzer
  • Fahrzeugalter
Oldtimer

Für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren kann der Halter die Zulassung mit einem H-Kennzeichen beantragen. Zur Beitragskalkulation ist ein Wertermittlungsgutachten des Kfz erforderlich.

 

Laufzeit

Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Üblicher Weise wird bei unterjährigen Zulassungen von Fahrzeugen eine Laufzeit bis zum 01.01. des Folgejahres mit automatischer Verlängerungsklausel vereinbart. Die Kündigungsfrist endet einen Monat vor Hauptfälligkeit.

Saisonkennzeichen

Eine Besonderheit bildet das Saisonkennzeichen. Hier gilt der Versicherungsschutz ausschließlich in dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum – üblich sind März bis Oktober.

Sinnvolle Deckungserweiterungen (optional)

 Auslandsschadenschutz

Es besteht Versicherungsschutz bei unverschuldeten Unfällen im Ausland. Der Autofahrer wird von seinem Versicherer so entschädigt, als hätte dieser den ausländischen Unfallverursacher mit einer Haftpflichtversicherung unter Vertrag. Die Schadenersatzansprüche orientieren sich damit am deutschen Recht und deutschen Standards.

GAP-Deckung

Ist die GAP-Deckung vereinbart, wird bei Totalschäden (auch Verlust und Zerstörung) fremdfinanzierter Fahrzeuge der offenstehende Finanzierungs- oder Leasingrestbetrag abzgl. Entschädigungsleistung und Selbstbehalt durch den Versicherer geleistet.

Fahrerschutz- Versicherung

Wird die Fahrerschutzversicherung vereinbart, ersetzt der Versicherer die Leistungen aus Personenschäden des Fahrers. Diese sind bspw. Verdienstausfall, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen und Hinterbliebenenrente.

Insassenunfall- Versicherung

Sie können über die Kraftfahrtversicherung eine Insassenunfallversicherung vereinbaren, die abhängig vom Invaliditätsgrad und dem gewählten Zahlungssystem (Pauschal-/Platzsystem) eine Invaliditätsleistung an den Fahrer bzw. die Insassen zahlt. Darüber hinaus kann eine Todesfallleistung vereinbart werden.

Kaufpreisentschädigung bei der Kaskoversicherung

Abhängig vom vereinbarten Versicherungskonzept entschädigt der Versicherer Kaskoschäden zum Kaufpreis in den ersten Monaten nach Fahrzeugkauf - üblich sind 12 Monate.

Neupreisentschädigung bei der Kaskoversicherung

Abhängig vom vereinbarten Versicherungskonzept entschädigt der Versicherer Kaskoschäden zum Neupreis in den ersten Monaten nach Neuzulassung - üblich sind 12 Monate.

Rabattschutz

Ist der Rabattschutz vereinbart, so erfolgt bei einem Schaden keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Schutzbrief

Kann das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne nicht weiterfahren, so übernimmt der Versicherer bspw. folgende Kosten (distanzabhängig vom Wohnort):

  • Pannen- und Unfallhilfe
  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
  • Bergungs- und Abschleppkosten
  • Weiter-, Rückfahrt- und Übernachtungskosten
  • Mietwagen
  • Kosten für Ersatzschlüssel
Verkehrsrechtsschutz- Versicherung

Zur aktiven Durchsetzung eigener Ansprüche dem Schädiger ggü. bzw. zur Kostenübernahme von öffentlich rechtlichen Streitigkeiten, kann eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung vereinbart werden.

GLOSSAR

Internationale Versicherungskarte

Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes kann durch die Ausstellung der internationalen Versicherungskarte („Grüne Karte“) erweitert werden.

Typklasse

Jedes Automodell in Deutschland ist – abhängig vom Schadensverlauf - einer Typklasse zugeordnet. Diese hat Einfluss auf den Jahresbeitrag in der Kraftfahrthaftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Einstufung der Fahrzeuge in die jeweiligen Typklassen erfolgt jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder.

Schadenfreiheitsrabatt

Durch die Unfallhäufigkeit wird die Beitragshöhe maßgeblich beeinflusst. Abhängig von der Länge des schadenfreien Zeitraums wird man einer Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Dies gilt für Kraftfahrthaftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Wohnort (Regionalklasse)

Für den Wohnort des Fahrzeughalters gilt eine bestimmte Regionalklasse. Diese Einstufung resultiert aus dem Schadenverlauf im jeweiligen Bezirk in der Vergangenheit und wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder aktualisiert.

Werkstattbindung

Wird eine Werkstattbindung vereinbart, so muss die Reparatur des Fahrzeuges in einer vom Versicherer gewünschten Werkstatt erfolgen. Der Versicherer gewährt hierfür einen Rabatt auf den Jahresbeitrag.