Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge - bAV

Die Mitarbeiter sind die Basis eines Unternehmens. Für den Erfolg eines Unternehmens ist es daher entscheidend, gute Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Durchführungswege der bAV

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage

 

Entgeltumwandlungsanspruch

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) gewährt in § 1a einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Umwandlung von Teilen seines Lohnes oder Gehaltes zur Verwendung für die betriebliche Altersversorgung.

 

Leistungen der bAV

Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung

 

Rechtsverhältnis

Arbeitgeber - Versicherungsnehmer, Beitragszahler
Arbeitnehmer - Versicherte Person
Versicherungsunternehmen - Erbringer der Versicherungsleitungen an die versicherte Person bzw. seine Hinterbliebenen (Direktanspruch)

 

Gleichbehandlung

Es ist durchaus möglich, nur einem Teil der Belegschaft eine Versorgung zuzusagen.

Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist eine willkürliche Auswahl von Mitarbeitern nicht statthaft. Vielmehr muss der Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb einer Tätigkeits- oder Leistungsgruppe gewahrt werden. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann ein Kriterium sein. Mit der Einteilung in Mitarbeitergruppen können dann auch Zusagen in voneinander abweichenden Ausgestaltungen erteilt werden.

 

Steuern und Sozialabgaben

Staatliche Förderung durch attraktive Steuer- und Sozialabgabenersparnisse in der Ansparphase.

Steuern und ggf. Sozialabgaben werden erst bei Auszahlung im Alter fällig. Das ist meist vorteilhaft, da Rentner oft über weniger Einkünfte verfügen und einen niedrigeren Steuersatz haben. Die Sozialversicherungsersparnis kann Auswirkungen auf die gesetzlichen Leistungen haben.