Bauleistung

Bauleistungs- Versicherung

Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch schlechten Bauuntergrund, Unwetter oder Vandalismus. Die Bauleistungs- Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen dadurch - vom ersten Spatenstich bis zur Baufertigstellung.

Die Deckung des Versicherungsproduktes kann sowohl Hoch- als auch Tiefbauarbeiten sowie Montagen umfassen.

Typische Schäden sind z.B.:

  • Kurz vor Fertigstellung Ihres Hauses dringen Fremde in den Bau ein und beschädigen die bereits installierten Leitungen.
  • Ein Orkan reißt den Dachstuhl aus der Verankerung.
  • Ein Unwetter mit Hagel überflutet den Keller.

Wer ist versichert?

Bei einer Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer sowohl Bauherr oder Bauträger als auch der mit der Ausführung des Bauauftrages betraute Bauunternehmer sein.

Bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens liegt in der Regel der größte Teil des Haftungsrisikos beim Bauunternehmer. Daher ist es sinnvoll, dass dieser durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert ist. Möchten Sie als Bauherr allerdings auf Nummer sicher gehen, dann sollten Sie auch selbst eine Bauleistungsversicherung abschließen.

Für den Versicherungsschutz ist unerheblich, wer von den Baubeteiligten die Schäden verursacht. So sind sogar Leistungen der Subunternehmer mitversichert.

Welche Sachen sind versichert?

Die Bauleistungsversicherung ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien.

Welche Gefahren sind versichert?

  • Bauunfälle (Sachschäden)
  • Ungewöhnliche Naturereignisse
  • Baugrundprobleme
  • Unachtsamkeit des Baustellenpersonals
  • Mutwillige Beschädigung durch Fremde (Vandalismus)
  • Diebstahl bereits eingebauter Heizkörper oder Waschbecken
Bei besonderer Vereinbarung sind in der Bauleistungs-Versicherung ebenfalls mitversichert:
  • Diebstahl fest eingebauter Bestandteile
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Gewässer-Risiken (z. B. Überflutung)
  • Innere Unruhen
  • Streik, Aussperrung
Nicht versichert

ist die Insolvenz eines (oder mehrerer) Ihrer Bauunternehmen. Wird der Bau deswegen also nicht fertig, zahlt die Versicherung nicht.

Der Bauunternehmer

kann gegen Vereinbarung wiederum das Auftragsgeberrisiko in seinen Versicherungsschutz einschließen.

Ausführlichere Angaben zu den versicherten Risiken stellen wir Ihnen unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘ zur Verfügung.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme der Bauleistungs- Versicherung umfasst alle Kosten für die Herstellung des Gebäudes einschließlich der Kosten für Baustoffe und Bauteile. Es sind außerdem die Eigenleistungen und die Kosten für Lieferungen von Bauleistungen zu berücksichtigen.

Zum Gebäude hinzugezählt werden auch Außenanlagen wie zum Beispiel Parkplätze. Außerdem können fest eingebaute Einrichtung versichert werden, zum Beispiel Einbauschränke und -küchen.

  • Versicherungssumme für Auftraggeber (nach ABU): Auftraggeber versichern die Bausumme gemäß Bauvertrag inklusive der Netto-Arbeitskosten, dem Neuwert der vom Auftraggeber bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, der Hilfsbauten und der Bauhilfsstoffe.
  • Versicherungssumme für Auftragnehmer (nach ABN): Auftragnehmer versichern die kompletten Herstellungskosten inklusive der Arbeitskosten (Stundenlöhne), dem Neuwert der vom Auftraggeber und Bauunternehmer bereitgestellten Baustoffe und Bauteile, der Hilfsbauten und der Bauhilfsstoffe.

Laufzeit

Sie sollten die Bauleistungs- Versicherung rechtzeitig vor und beginnend mit dem ersten Spatenstich abschließen.

Die Laufzeit endet dann entweder mit Ablauf der Bauzeit oder spätestens nach zwei Jahren.

Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde. Bei Tiefbauten, wie zum Beispiel einem Tunnel, erlischt sie üblicherweise mit Abnahme des Objekts.

Sollte sich die Fertigstellung der Bauarbeiten verzögern, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. I.d.R. ist dann eine Laufzeitverlängerung der Bauleistungs- Versicherung gegen Prämiennachzahlung möglich.

Prämie

Die Versicherungsprämie für eine Bauleistungs- Versicherung müssen Sie nur einmalig bei Vertragsschluss zahlen.

Sie errechnet sich nach der Bruttobausumme.