Haftpflicht Unternehmensnachfolge

Beim Verkauf bzw. Kauf möchten beide Parteien eine optimale Lösung erreichen. Dies ist auch bei der Haftungsfrage der Fall.

Der Verkäufer möchte die Haftung durch den Verkauf nach Möglichkeit vollständig auf den Käufer „transferieren“, wohingegen der Käufer das Risikopotential einschätzen muss. Folgende Probleme entstehen so für beide Seiten:

  • die eigene Versicherungssumme reicht nicht aus (Lösung: Summendifferenzdeckung (DIL))
  • die vereinbarte Deckung schließt Leistungen aus, welche durch den Kaufvertrag vertraglich übernommen werden (Lösung: Bedingungsdifferenzdeckung (DIC))

Eine VSH-Nachfolge-Deckung kann sowohl vom Käufer als auch Verkäufer abgeschlossen werden. Haftungsrisiken werden kalkulierbar, sodass deren Absicherung über eine Versicherungspolice als Kostenposition in die Verhandlung einfließen kann.

verkammerte Berufe (Beispiele)

Beispiele (Verkäufer):

DIC-Deckung zur Verkäuferversicherung
  • Steuerberater: Tätigkeiten jenseits des Pflichtversicherungsumfangs (z. B. Unternehmensberatung) waren nicht versichert.
  • Rechtsanwälte: Der Verkäufer hatte - soweit gesetzlich zulässig - den Ausschluss für wissentliche Pflichtverletzungen akzeptiert.
    Im aktuellen Vertrag des Käufers ist dieser Ausschluss hingegen abbedungen.

Ist die Tätigkeit/der Tätigkeitsbereich in der Versicherung des Käufers mitversichert bzw. ein Ausschluss, der in der Verkäuferversicherung enthalten ist, abbedungen, stellt die VSH-Nachfolge-Deckung sicher, dass auch für Inanspruchnahmen aus der Zeit vor dem Anteilskauf das Bedingungsniveau gilt, welches der Käufer für sich (und die Zukunft) vereinbart hat.

DIL-Deckung zur Verkäuferversicherung
  • Rechtsanwälte/Steuerberater: Der Verkäufer einer gutgehenden Praxis hatte ausschließlich für die eigene Person ausreichenden Versicherungsschutz eingekauft. Die fünf angestellten Berufsträger hingegen waren nur mit der gesetzlichen Mindestdeckung ausgestattet. Dem Verkäufer war dabei nicht klar, dass aufgrund der Sozienklausel im Schadenfall für alle Beteiligten nur eine Durchschnittsversicherungsleistung ausgekehrt wird. Der Käufer möchte das Versicherungsniveau, welches bislang nur für den Käufer persönlich (ohne Anwendung der Sozienklausel) gelten sollte, durchgehend sichergestellt wissen.

Beispiele (Käufer):

DIC zur Hauptversicherung
  • Steuerberater: Um Prämie zu sparen, hat der Verkäufer bestimmte nicht unter den gesetzlichen Mindestversicherungsschutz fallende Nebentätigkeiten unversichert gelassen. Wegen eines gesetzten Rechtsscheins wird der Käufer in Anspruch genommen.
DIC-Deckung zur Hauptversicherung
  • Der Käufer hat für seine laufende Tätigkeit eine Haftpflichtdeckung von € 5,0 Mio. abgeschlossen. Gleich im ersten Jahr nach Bestandsübernahme wird er in zahlreichen Verfahren für Fehler seines Vorgängers in Anspruch genommen. Die Versicherung reguliert insgesamt € 3,0 Mio. Einige Jahre später wird der Käufer wegen eines eigenen Fehlers im ersten Versicherungsjahr in Anspruch genommen. Die verbleibende Versicherungssumme von € 2,0 Mio. kann diesen Anspruch über € 3,0 Mio. nicht mehr abdecken und übernimmt entsprechend auch die Verteidigungskosten nur anteilig.

Versicherungsvermittler- und Finanzdienstleister (Beispiele)

Beispiele (Verkäufer):

DIC-Deckung zur Verkäuferversicherung
  • Finanzdienstleister: Bestimmte Tätigkeiten des Verkäufers waren unter dem bisherigen Vertrag nicht versichert (z. B. die Vermittlung bestimmter Anlagen oder die Deckung war gar auf genau bezeichnete Anlagen beschränkt).
  • Versicherungsvermittler: In den Jahren, in denen noch keine Pflichtdeckung bestand, war der Versicherungsschutz auf bestimmte Sparten beschränkt.

Ist die Tätigkeit/der Tätigkeitsbereich in der Versicherung des Käufers mitversichert bzw. ein Ausschluss, der in der Verkäuferversicherung enthalten ist, abbedungen, stellt die VSH-Nachfolge-Deckung sicher, dass auch für Inanspruchnahmen aus der Zeit vor dem Anteilskauf das Bedingungsniveau gilt, welches der Käufer für sich (und die Zukunft) vereinbart hat.

DIL-Deckung zur Verkäuferversicherung
  • Finanzdienstleister / Versicherungsvermittler: Der Verkäufer hatte für die Zeit vor Einführung der Versicherungspflicht überhaupt keine Haft-pflichtversicherung, danach ausschließlich die gesetzliche Pflichtdeckung, obgleich er einen sehr umfassenden Bestand verwaltete.

Beispiele (Käufer):

DIC zur Hauptversicherung
  • Finanzdienstleister: Der Verkäufer hatte Finanzierungen oder Anlagen aus Risikoklassen vermittelt, welche unter seiner Versicherung nicht gedeckt waren. Der Käufer wird wegen der Übernahme der Firma in Anspruch genommen. Der aktuelle Versicherungsvertrag des Käufers greift nicht, weil der Verstoß vor Vertragsbeginn liegt und zudem nicht vom Käufer begangen wurde. Unter dem Versicherungsvertrag des Verkäufers ist der Fehler nicht versichert, sodass zwar ein Regress gegen den Verkäufer möglich wäre; dieser Anspruch aber möglicherweise mangels Deckungsschutz nicht werthaltig ist.Ist die Vermittlung der Anlagen unter der Versicherung des Käufers mitversichert, schließt die VSH-Nachfolge-Deckung diese Lücke und stellt den Käufer so, als wäre der Fehler unter seinem aktuellen Versicherungsvertrag versichert.
DIC-Deckung zur Hauptversicherung
  • Der Käufer hat für seine laufende Tätigkeit eine Haftpflichtdeckung von € 5,0 Mio. abgeschlossen. Gleich im ersten Jahr nach Bestandsübernahme wird er in zahlreichen Verfahren für Fehler seines Vorgängers in Anspruch genommen. Die Versicherung reguliert insgesamt € 3,0 Mio. Einige Jahre später wird der Käufer wegen eines eigenen Fehlers im ersten Versicherungsjahr in Anspruch genommen. Die verbleibende Versicherungssumme von € 2,0 Mio. kann diesen Anspruch über € 3,0 Mio. nicht mehr abdecken und übernimmt entsprechend auch die Verteidigungskosten nur anteilig.