Glas

Glasversicherung

Ein kurzer Augenblick, und schon ist es passiert: die Fensterscheibe ist zerbrochen, das Ceranfeld hat einen Riss.

Bei solchen Schaden­sfällen kann eine Glas­bruch­versicherung helfen, denn Sie erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz inkl. Ein-und Ausbau.

Welche Glasscheiben Sie gegen Bruchschäden versichern können, teilen wir Ihnen nachfolgend mit.

  1. Eine Gebäudeglasversicherung umfasst i.d.R.
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Wänden, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Terrassen, Veranden, Loggien und Wintergärten einschließlich deren Dachverglasungen sowie Wetterschutzvorbauten
  • Lichtkuppeln (aus Glas oder Kunststoff), Glasbausteine, Profilbaugläser

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern sowie Geschäftsgebäuden wird grundsätzlich nur die Gebäudeverglasung versichert.

Bei Mehrfamilienhäusern und Geschäftsgebäuden kann der Versicherungsschutz der Gebäudeverglasung auf Scheiben gemeinschaftlich genutzter Räume beschränkt werden. Versichert sind dann z.B. Fenster in Hausfluren und Treppenhäusern, nicht aber in vermieteten Wohn- und Geschäftsräumen. Die Mieter dieser Einheiten müssen sich also selbständig um Versicherungsschutz kümmern.

Wenn Sie Glasscheiben mit künstlerischen Elementen besitzen, empfiehlt sich vor dem Abschluss ein Blick in die Bedingungen der Glasversicherung. Es gelten oftmals Höchstentschädigungsgrenzen.

Sonnenkollektoren müssen in der Regel als Zusatzleistung in die Deckung eingeschlossen werden.

  1. Eine Mobiliarglasversicherung umfasst i.d.R. Glasscheiben von
  • Bildern
  • Schränken
  • Vitrinen
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegel
  • Glasplatten
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten

Die Mobiliarverglasung umfasst bewegliche Gegenstände am Versicherungsort, zum Beispiel Glastische oder Vitrinen. Unter Gebäudeverglasungen versteht man mit dem Wohn-oder Geschäftshaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben, zum Beispiel Scheiben von Fenstern und Türen.

Durch Zusatz-Vereinbarung müssen häufig abgesichert werden:

  • Glaskeramik-Kochflächen (Ceran)
  • Aquarien und Terrarien