DSGVO-Rechtschutz

Rechtsschutz für Datenschutzbeauftragte

Neue Ansprüche an die Datensicherheit! Finanzielle Risiken?

Eine lange Reise liegt hinter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - mithin einer der jüngsten legislativen Nachfahren des Datenschutzrechts.

Unter dem Begriff des Datenschutzes verbirgt sich der Schutz sogenannter „personenbezogener“ Daten. Damit sind im Prinzip alle Informationen gemeint, die etwas über eine Person aussagen. Bereits hier erahnt man die Komplexität des Ganzen. Ein wichtiger Grund, sich gerade jetzt näher mit dem Thema zu beschäftigen, liegt im drastisch erhöhten Bußgeldrahmen für Verstöße.

So kann fast jeder Verstoß gegen die DSGVO geahndet werden. Geldbußen in Höhe von bis zu EUR 20 Mio. oder vier Prozent des gesamten, also konzernweit erzielten Jahresumsatzes sind möglich. Maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag.

Die Szenarien möglicher behördlicher Ermittlungen und Schadensersatzklagen von Betroffenen wabern derzeit noch in juristischer Unsicherheit. Sicher ist jedoch, dass Verfahrenskosten, die etwa durch den Vorwurf mangelnder Datenschutzkonformität oder Ähnlichem begründet werden, bereits abgesichert werden können.

Hierbei bieten sich zwei Lösungen an:

Straf-Rechtschutz für Datenschutzbeauftragte (SRS)

  1. Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren.
  2. Der Versicherungsschutz bezieht sich hierbei auf den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als:
    • Betroffener in einem Verfahren nach 1.a., als Beschuldigter, Angeklagter, Verurteilter oder
    • Adressat von strafprozessualen Zwangsmaßnahmen
    • Anzeigeerstatter
    • Zeuge
    • Vorgeladener vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
    • von einem Strafverfahren Bedrohter
    • Partei in Verfahren nach 1. a.

Vermögensschaden – Rechtschutz für Datenschutzbeauftragte (VSRS)

  1. Über eine VSRS kann Versicherungsschutz gewährt werden für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Versicherungsnehmer, wenn diese im Zusammenhang mit einer versicherten Funktion wegen des Ersatzes von Vermögensschäden (z.B. § 823 II BGB in Verbindung mit Normen der DSGVO) in Anspruch genommen werden.
  2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf das Unternehmen, das zugunsten der im Vertrag namentlich aufgeführten Personen bzw. dem dort bezeichneten Personenkreis die Deckung abschließt.

Wird die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben geltend gemacht, kann dies sowohl Schadenersatzforderungen für Vermögensschäden, als auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge haben. Wir empfehlen daher, beide Lösungen miteinander zu kombinieren.

Beide Module können über unseren Online-Rechner berechnet und beantragt werden.

Unser Tipp:

Optimiert werden kann der Versicherungsschutz darüber hinaus mit einer D&O. Kommt es zu einer Bußgeldforderung gegen ein Unternehmen, trifft die Geschäftsführungsorgane ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Datenschutzbeauftragten. Eine D&O ist hier das geeignete Mittel, um derartige Fälle abzudecken.