Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oftmals auch vor einem finanziellen Problem:

Auf der einen Seite entfällt das bisherige Einkommen, während auf der anderen Seite die Lebenshaltungskosten und möglicherweise auch noch finanzielle Verpflichtungen weiterlaufen.

Diese Situation kann dann eintreten, wenn nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung und des anschließenden Krankengeldes der Arzt die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit feststellt.

 

Für gesetzlich rentenversicherte Personen gilt:

  1. Wenn Versicherte vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben sie Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente -> dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit die Hälfte dessen, was Ihnen bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit zustehen würde
  2. Wenn Versicherte nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben sie keinen gesetzlichen Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit

2.1.Wenn Versicherte erwerbsunfähig sind, erhalten sie eine Rentenzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Die s.g. Erwerbsminderungsrente - diese gliedert sich wie folgt:

  • wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente
  • wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält 50 Prozent der regulären Erwerbsminderungsrente
  • keine Rente erhalten diejenigen, denen eine tägliche Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden zugemutet werden kann

Die GRV übernimmt keine Absicherung bei Einkommensverlusten infolge einer reinen Berufsunfähigkeit.

- Wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Knieschadens den gut bezahlten Job als Dachdeckermeister gegen die geringer entlohnte Tätigkeit als Taxifahrer eintauschen müssen, haben Sie keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

 

Fazit! Mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie die fehlenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzen.

Mit dem Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Deckungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung geschlossen werden.

Eine private BU-Versicherung können nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbstständige abschließen – und zwar unabhängig davon, ob Sie gesetzlich rentenversichert sind oder nicht.