spezielle Berufsgruppen
Haftpflicht Versicherungsberater
Schutz für Versicherungsberater gemäß § 34 d Abs. 2 GewO
Haftpflicht Wohnimmobilien-Verwaltung
Schutz für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO
Haftpflicht Manager (D&O / E&O)
Schutz für Organe und Personen mit leitenden Funktionen (z.B. Interims Manager, Prokuristen, leitende Angestellte, Beauftragte).
Haftpflicht Versicherungsvermittler
Schutz für Versicherungsvermittler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO
Haftpflicht Finanzdienstleister
Schutz für Finanzdienstleister gemäß § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GewO
Haftpflicht Finanzanlagenvermittler
Schutz für Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f GewO.
Haftpflicht Finanzanlagenberater
Schutz für Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34 h GewO
Haftpflicht Vereine
Haftpflichtansprüche Dritter können für Vereine existenzbedrohend sein. Die Vereins-Haftpflicht -Versicherung bietet Ihnen den passenden Schutz.
Haftpflicht Immobilien- Darlehensvermittler
Schutz für Immobiliar-Dahrlehensvermittler gemäß § 34 i GewO
Haftpflicht Unternehmensnachfolge
Beim Verkauf bzw. Kauf möchten beide Parteien eine optimale Lösung erreichen.Dies ist auch bei der Haftungsfrage der Fall.
Veranstalterhaftpflicht
Zur Absicherung kleiner und großer Events empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung.
Haftpflicht verkammerte Berufe
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinen Auftraggebern freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer.
Versicherungen für Gebäude
Hausverwaltungen haben einen sehr umfangreichen Versicherungsbedarf. Einerseits gilt es die berufliche Tätigkeit sowie die Büroausstattung und andererseits die verwalteten Gebäude finanziell abzusichern.