Kammerberufe

Damit Kammberberufler wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte ihre Tätigkeit ausführen dürfen, benötigen sie eine Berufshaftpflichtversicherung. Der gesetzliche Mindestumfang ist dabei in den Verordnungen und Gesetzen des jeweiligen Berufsträgers geregelt.

Fehler und Irrtümer können uns allen unterlaufen. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern oft genug auch teuer, weil aus ihnen Ansprüche erwachsen, für die man haften muss. Da Sie jedoch für Verstöße in unbegrenzter Höhe und – abhängig von der gewählten Rechtsform – auch mit Ihrem Privatvermögen haften, ist der Versicherungsschutz in Höhe und Umfang Ihrem Risiko entsprechend „angemessen“ zu vereinbaren.

Haftpflicht Berufsträger

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der gegenüber seinen Auftraggebern freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer.

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