Umwelthaftpflicht

Umwelt- Haftpflicht- Versicherung

Anlagen und Behälter mit wassergefährdenden Stoffen bergen ein hohes Risiko für die Umwelt. In Folge diverser Großschäden hat der
Gesetzgeber 1991 das Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG) erlassen. Dieses regelt die verschuldensunabhängige Haftung von Anlagenbetreibern. Somit sind die Betreiber im Schadenfall nun auch dann haftbar zu machen, wenn die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wurde.

Ein Umwelthaftpflicht-Schaden liegt vor, wenn sich das Schadensereignis über Luft, Boden oder Wasser ausbreitet.

Beispiel: Durch den Brand in einer Anlage gelangen Chemikalien über die Luft zur benachbarten Wohnsiedlung. Es kommt zu folgenden Schäden:

  • Lungenverätzung der Bewohner (Personenschäden)
  • Lackschäden an Autos (Sachschäden)
  • Absage einer Sportveranstaltung (Vermögensschäden)