Risikoleben

Risikolebens- Versicherung

Eine Risikolebens- Versicherung (RLV) ist eine Individualversicherung, die im Falle des Todes der versicherten Person eine vereinbarte Summe
an Hinterbliebene auszahlt.

Für folgende Personen ist eine RLV zu empfehlen:

  • Familien/Paare mit einem Hauptverdiener
  • Familien/Paare, die einen Kredit für ein Haus abzahlen
  • Personen, die Geschäftspartner, Eltern oder sonstige Personen im Todesfall absichern möchten

 

Staatliche Unterstützung für die Hinterbliebenen

Die „große“ Witwen-/Witwerrente beträgt nur 55% der bereits erreichten Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen und wird nur bezahlt, wenn mind. einer dieser Punkte erfüllt ist:

Die Witwe/der Witwer:

  • hat das 45. Lebensjahr vollendet
  • ist erwerbsgemindert
  • erzieht ein Kind unter 18 Jahren
  • oder sorgt für ein Kind, das auf Grund einer Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu versorgen.

Trifft keine dieser Bedingungen zu, zahlt der Staat lediglich 24 Monate die „kleine“ Witwen-/Witwerrente, die nur 25% der bereits erreichten Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen ausmacht.

Fazit! Die gesetzliche Absicherung ist meist unzureichend

 

Risikolebensversicherungen sind steuerlich begünstigt

Die Beiträge zu Risikolebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, können grundsätzlich bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) unter Berücksichtigung der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) als Sonderausgaben abgezogen werden. Versicherungsleistungen sind für den Empfänger einkommenssteuerfrei.