Pflege-Zusatz

Pflegezusatzversicherung

Ab wann ist jemand pflegebedürftig?

Benötigen Sie länger als 6 Monate einen erhöhten Bedarf an pflegerischer Versorgung und Unterstützung, spricht man von Pflegebedürftigkeit.
Vorübergehende Pflegebedürftigkeit fällt nicht unter den Schutz der Pflegeversicherung. Brechen Sie sich beispielsweise ein Bein und benötigen für weniger als 6 Monate Hilfe bis Sie wieder laufen können, sind Sie noch kein Pflegefall. Zuständig ist dann Ihre Krankenversicherung.

Bis zum Jahreswechsel 2016/2017 wurde zur Ermittlung des Pflegegrades vorwiegend der körperliche Zustand bewertet. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 gilt nun auch jeder als pflegebedürftig, dessen Selbständigkeit durch geistige oder psychische Beeinträchtigung eingeschränkt ist. In Bezug auf die Erkrankung Demenz, die zuvor noch wenig Berücksichtigung fand, war dies ein wichtiger Fortschritt.

Einteilung nach Pflegegraden

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird man in einen der 5 Pflegegrade eingestuft. Grundlage dafür ist ein umfangreiches Pflegegutachten des Betroffenen.
Die soziale Pflegepflichtversicherung (für gesetzlich Krankenversicherte) beauftragt dazu den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, die private Pflegepflichtversicherung (für privat Krankenversicherte) den Dienstleister MEDICPROOF.

In die Begutachtung fließen sechs unterschiedliche Module mit verschiedenen prozentualen Gewichtungen ein:

  • Mobilität mit 10%
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 15%
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 15%
  • Selbstversorgung mit 40%
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Medikation, Verbandswechsel und Wundversorgung, Arztbesuche, …) mit 20%
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte mit 15 %

Jedes Modul setzt sich wiederum aus Punktzahlen seiner zugeordneten Einzelkriterien zusammen.
So fließt in das Modul Selbstversorgung bspw. ein, welche Körperteile der Betroffene eigenständig waschen und bekleiden kann. Für das entsprechende Kriterium kann eine Punktzahl von 0 (=selbständig) bis 3 (=unselbständig) vergeben werden.
Nachdem die insgesamt 64 Einzelkriterien bepunktet und die Module wie vorgenannt gewichtet wurden, erhält man eine Gesamtpunktzahl, die nun die Einstufung in einen Pflegegrad ermöglicht.

 

GesamtpunktzahlSchwere der BeeinträchtigungPflegegrad
12,5 - 27 Punktegeringe BeeinträchtigungenPflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Punkteerhebliche BeeinträchtigungenPflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Punkteschwere BeeinträchtigungenPflegegrad 3
70 bis unter 90 Punkteschwerste BeeinträchtigungenPflegegrad 4
90 bis 100 Punkteschwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische VersorgungPflegegrad 5

 

Gesamtkosten und Eigenanteil bei stationärer Pflege anhand eines Beispiels

Pflegebedingte Kosten:

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für stationäre Pflege bis zu folgenden Beträgen:

PflegegradLeistung Pflegekasse
Pflegegrad 1125 Euro
Pflegegrad 2770 Euro
Pflegegrad 31.262 Euro
Pflegegrad 41.775 Euro
Pflegegrad 52.005 Euro

Die tatsächlichen Pflegekosten sind in der Regel jedoch höher als der Zuschuss der Pflegekassen, sodass ein Eigenanteil für den Pflegebedürftigen verbleibt.
Der pflegebedingte Eigenanteil muss innerhalb einer Einrichtung jeweils für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich sein, zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen variiert er jedoch stark.
Im Pflegegrad 1 fällt der Eigenanteil grundsätzlich höher aus als in den anderen Pflegegraden, da der Gesetzgeber hier die Wahl der ambulanten Pflege forciert.

Pflegeunabhängige Kosten:

Allein vom Pflegebedürftigen zu tragen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen sowie Investitionskosten und eine Ausbildungsumlage. Auch diese Positionen variieren stark zwischen den verschiedenen Pflegeeinrichtungen.

Gesamtkosten:

Ein Pflegeheimplatz in Deutschland kostet im Monat insgesamt durchschnittlich 3.000 Euro.
Nach einer Aufstellung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV) aus dem Jahr 2017 beträgt der gesamte monatlich verbleibende Eigenanteil (also nach Abzug der Leistung der Pflegekasse) durchschnittlich 1.697 Euro. Die Spanne unter den Bundesländern reichte hierbei von 1.104 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 2.163 Euro in Nordrhein-Westfalen.

Nachfolgend ein Kostenbeispiel für ein durchschnittliches Pflegeheim:

PflegegradPflegebedingter Eigenanteil*Unterkunft- und VerpflegungskostenInvestitions-kostenEigenanteil gesamt
11.082,04 €604,75 €482,16 €2.043,95 €
2-5601,71 €604,75 €482,16 €1.688,61 €

* hier wurde die Leistung der Pflegekasse bereits berücksichtigt

 

 

Elternunterhalt

Kinder haften für Ihre Eltern!

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann sich das Sozialamt Geld von den Kindern wiederholen, denn Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Zum 01.01.2020 hat der Bundestag das neue Entlastungsgesetz für Angehörige beschlossen. Demnach soll künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € eine Unterhaltspflicht bestehen.
Familien werden somit nicht nur finanziell entlastet, sondern auch emotional.

Pflegekosten, die Angehörige bisher gezahlt haben, können allerdings nicht zurückgefordert werden.