Feuerrohbau

Feuer- Rohbau- Versicherung

Versichert sind alle Schäden am Rohbau (inkl. Baustoffe und Bauteile), die durch Brand, Blitzschlag,Explosion, Implosion, Anprall oder
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Auch Folgeschäden durch Rauchentwicklung oder durch das Löschwasser der Feuerwehr sind gedeckt.

Müssen nach dem Brand Wände eingerissen werden, übernimmt das ebenfalls die Versicherung.

Brand wird definiert als ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Nicht versichert sind, sofern nicht abweichend vereinbart:

  • Schäden an Sachen, die dem Nutzfeuer (Herd, Ofen, Kamin etc.) ausgesetzt werden
  • Sengschäden (Beispiel: Zigarette fällt auf einen bereits verlegten Teppichboden, durch die Glut frisst sich ein Loch in den Bodenbelag)
  • Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen enstehen
  • Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen

Weiterer Absicherungsbedarf für Bauherren

  1. Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben
  2. Bauleistungsversicherung
    • Schutz bei Eigenschäden durch z.B. Diebstahl von Baumaterialien, Hochwasser, Sturm, Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, …