Kernpunkte Vermittlerrecht

23. August 2016

Kernpunkte des GDV zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 24. März 2006 einen Referentenentwurf über ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vorgelegt, der am 3. Mai 2006 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist.
Mit dem Entwurf soll die EU-Richtlinie vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch das zukünftige Gesetz werden Regelungen über die Berufszulassung und die Berufsausübung von Versicherungsvermittlern eingeführt. Bislang ist dieser Berufsstand ungeregelt. Derzeit müssen Versicherungsvermittler ihre Tätigkeit vor Beginn lediglich bei der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen.

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