Neuigkeiten
EU-Vermittlerrichtlinie - Kabinettsentwurf
23. August 2016
Nachdem sich die Bundesrepublik reichlich Zeit gelassen hat mit der Umsetzung der von der EU vorgegebenen Richtlinie für Tätigkeiten als Versicherungsvermittler, liegt seit dem 03.05.2006 ein Kabinettsentwurf vor, dem das kommende Gesetz weitgehend entsprechen dürfte.
Vermögensschaden-Haftpflicht: Schwachstelle Nachhaftung?
23. August 2016
Die Fehler der Vergangenheit
Als am 22. Mai 2007 eine bestehende Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung zur Voraussetzung für die Erlaubniserteilung und Ausübung der gewerblichen Versicherungsvermittlung gemacht wurde, hatte der deutsche Gesetzgeber die Mindestanforderungen der EU in der Frage der Nachhaftung deutlich verschärft. Kurz bevor das Gesetz in Kraft trat, wurde die gesetzlich geforderte Nachhaftungsfrist auf „unbegrenzt“ erhöht.
§ 34c GewO – Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter
23. August 2016
- eingeschlossen werden Wohnungseigentumsverwalter (neuer Abs. 1 Nr. 4)
- bisher lediglich Regierungsentwurf; Umsetzungsdatum noch nicht bekannt
geplante Änderungen für
1. Immobilienmakler
§ 34i GewO – Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittler
23. August 2016
- tritt zum 21.03.2016 in Kraft
- ausgelagert aus dem § 34c GewO wird lediglich die Vermittlung vom Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen; § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO bleibt für die übrige Darlehensvermittlung bestehen
- Tätigkeit bedarf gesonderter (neuer) Erlaubnis
Pressemitteilung §34i GewO
23. August 2016
Bis jetzt nur heiße Luft
Dresden, 17.März 2016
Der Trägheit der deutschen Gesetzesmühlen ist es zu verdanken, dass zwar pünktlich, also auf den letzten Drücker, das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft tritt, die
zugehörige Verordnung über die Immobiliar-Verbraucherdarlehensvermittlung aber nicht, weil sie erst als Entwurf vorliegt. Das hat zur Folge, dass Details zur geforderten VermögensschadenHaftpflicht-Versicherung, zum geforderten Sachkunde-Nachweis und zu den Verhaltenspflichten des Vermittlers der Konkretisierung und der Formulierung harren. Kleiner Trost immerhin: wir wissen, dass sie wohl „ImmVermV“ abgekürzt werden soll.
Vortrag Vermittler-Richtlinie
23. August 2016
Was ändert sich für den Versicherungsvermittler durch die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie?
Von Rechtsanwalt Dr. Rocco Jula Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Kernpunkte Vermittlerrecht
23. August 2016
Kernpunkte des GDV zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 24. März 2006 einen Referentenentwurf über ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vorgelegt, der am 3. Mai 2006 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist.
Mit dem Entwurf soll die EU-Richtlinie vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch das zukünftige Gesetz werden Regelungen über die Berufszulassung und die Berufsausübung von Versicherungsvermittlern eingeführt. Bislang ist dieser Berufsstand ungeregelt. Derzeit müssen Versicherungsvermittler ihre Tätigkeit vor Beginn lediglich bei der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen.
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Stellungnahme BVK
23. August 2016
Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVerm VO) vom 18.12.2006
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), dem 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvermittler angeschlossen sind und der über die Organmitgliedschaft der meisten Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen mehr als 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland vertritt, hat zu den unterschiedlichen Entwürfen einer Versicherungsvermittlerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bzw. für Wirtschaft und Technologie zuletzt am 4. April und 30. Mai 2006 umfassende Stellungnahmen abgegeben. Auf diese Stellungnahmen, deren Inhalte weiter vertreten werden, wird Bezug genommen.
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Stellungnahme GDV
23. August 2016
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24. März 2006 über ein Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts.
Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüsst, dass das BMWi zahlreiche Anregungen zum Referentenentwurf vom 9. Dezember 2004 in den jetzigen Entwurf aufgenommen hat. Insbesondere das vereinfachte Zulassungsverfahren für vertraglich gebundene Vermittler ermöglicht eine unbürokratische Registrierung dieser Personen. Um den mit der erstmaligen Registrierung dieser ca. 400.000 Vertreter verbundenen Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten, werden sich die Versicherungsunternehmen um schlanke, EDV-gestützte Verfahren bemühen.
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