Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung für Privatpersonen und Unternehmen. Privatpersonen sichern mit ihr den Kapitalbedarf infolge eines Unfalls ab.

Unternehmen binden mit dieser Mehrleistung ihre Fachkräfte durch die damit einhergehende Erhöhung der Arbeitsplatzattraktivität.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiter nun auch bei privaten Unfällen geschützt. Die oben bereits erwähnte Kapitalbedarfsdeckung kann einer Wiedereingliederung der verunfallten Person in das Arbeitsleben förderlich sein.

Wer ist versichert?

Unabhängig davon, ob die Versicherungspolice privat oder durch das Unternehmen abgeschlossen wird, genießt die versicherte natürliche Person (Arbeitnehmer, Familienmitglieder) Versicherungsschutz.

Was ist versichert?

Vom Versicherungsschutz umfasst sind Schäden durch Unfälle der versicherten Person. Unfälle im Sinne der Bedingungen sind dabei plötzlich von außen unerwartet auf den Körper eintretende Ereignisse („PAUKE-Prinzip“).

Somit sind folgende Ereignisse keine Unfälle im Sinne der Definition:

  • Krankheiten
  • allmählich erlittene Unfallschäden
  • Folgen regelmäßiger Strahlenaussetzung

Welche Unfälle sind nicht versichert?

  • durch Drogenkonsum
  • bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
  • durch Kernenergie
  • Depressionen als Unfallfolge
  • bei der aktiven Kriegsteilnahme

Versicherungsumfang

Generell leistet die Unfallversicherung die vertraglich vereinbarte Deckungssumme bei Invalidität der versicherten Person. Die ausgezahlte Summe richtet sind nach dem Grad der Invalidität (Gliedertaxe) und der vereinbarten Progression. Die Vereinbarung einer Progression ist dann zu empfehlen, wenn die versicherte Person bei hoher Invalidität gut abgesichert sein soll. Darüber hinaus können folgende Leistungen versichert werden:

Todesfallleistung

Kommt der Versicherungsnehmer durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt. Die Vereinbarung einer Todesfallsumme in angemessener Höhe ist sinnvoll.
Verstirbt der Versicherungsnehmer nicht in Folge des Unfalles, so zahlen Versicherer diese Summe bei absehbar dauerhafter körperlicher/geistiger Beeinträchtigung der versicherten Person vor endgültiger Feststellung des Invaliditätsgrades als Vorauszahlung auf die Invaliditätsleistung.

Übergangsleistung

Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und/oder geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist.

Krankenhaustage- und Genesungsgeld

Liegt der Versicherungsnehmer nach einem Unfall im Krankenhaus, wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält der Versicherungsnehmer Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.

Unfall-Rente

Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung nach ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten stattdessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.

Unfall-Krankentagegeld

Der Versicherungsnehmer erhält täglich das vereinbarte Unfall-Krankentagegeld nach einem Unfall, unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus liegen oder zu Hause krankgeschrieben sind.

Assistance Leistungen

Damit werden unter anderem, aber nicht abschließend, folgende Leistungen mitversichert: Mahlzeitendienst; Wohnungsreinigung; Fahrdienst zu Ärzten/Behörden; 24-Stunden-Pflegenotruf; Tag- und Nachtwache für 48 Stunden; Vermittlung einer Tierbetreuung

 

Versicherungssumme

Diese Summe sollte bei etwa dem Zwei- bis Dreifachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.

 

Highlights (optional)

Der klassische Deckungsumfang kann Ihrem Bedarf entsprechend erweitert werden. Hierzu wird die Definition für versicherte Unfallschäden bzw. die Leistungen (auch Assistance-Leistungen) verbessert.

erweiterte Unfalldefinition
  • Gesundheitsschäden durch Verteidigung oder Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
  • Vergiftung durch Einnahme von festen/flüssigen Stoffen durch den Schlund
  • Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
  • Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- und Sauerstoffentzug
  • Falscheinnahme von Medikamenten
  • Sonnenbrand / Sonnenstich
  • Unfallschäden durch Trunkenheit
  • ungewollte Einnahme von K.o.-Tropfen
verbesserte Leistungen
  • kosmetische Operationen
  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten
  • alternative Gliedertaxen
  • Zahnersatz
  • Leistung bei Knochenbrüchen
  • Kurkostenbeihilfe
  • psychologische Betreuung
  • Haushaltshilfe
  • Vorsorgeschutz bei Heirat und Geburt
  • tauchtypische Gesundheitsschäden (bspw. Caisson-Krankheit und Trommelfellverletzung)
  • Verzicht auf Leistungskürzung durch Mitwirkung von bestehenden Krankheiten und Gebrechen (bis 75 % Anteil)