Der Antidiskriminierungs- Rechtsschutz

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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) galt bereits zum Zeitpunkt seiner Verkündung als – gelinde gesagt – „interpretationsbedürftig“. Das heißt: eine einheitliche, in sich stimmige Rechtsprechung wird sich erst im Laufe der Zeit entwickeln. Da ist es um so wichtiger, dass man bei arbeits- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über kompetenten juristischen Beistand verfügt.Ein spezieller Antidiskriminierungs- Rechtsschutz wahrt Ihre Interessen bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitfällen; und zwar europaweit, also auch bei einem Verstoß gegen ausländische Rechtsvorschriften, die den Bestimmungen des AGG gleichzusetzen sind. Im Rahmen der Versicherungssumme werden übernommen

  • Verfahrenskosten, auch bei Schieds- und Schlichtungsverfahren
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten der Gegenseite

Der Antidiskriminierungs- Rechtsschutz wird als Einzellösung oder als Ergänzungsdeckung zu einem bereits bestehenden Rechtsschutz- Vertrag angeboten. Er bietet eine günstige Prämie ohne Selbstbeteiligung oder mit niedriger, frei wählbarer Selbstbeteiligung. Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz bietet angemessenen Schutz, da es – wohl überlegtes Handeln im kritischen Bereich der Gleichbehandlung vorausgesetzt – in erster Linie um die Abwehr unbegründeter Ansprüche gehen sollte.

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