Haftpflicht- Versicherung für Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen

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Eine spezielle Haftpflicht- Versicherung für Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen schützt Sie in zweierlei Weise:

  • gerichtliche wie außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche (wie jede Haftpflicht- Versicherung wirkt sie als „passive Rechtsschutz- Versicherung“)
  • Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche

Sie erweitert Ihren Schutz für Haftpflicht- Ansprüche um den Bereich „Vermögensschaden“, der von der üblichen Berufs- und Bürohaftpflicht- Versicherung nicht abgedeckt wird.Versichert sind das Unternehmen, dessen Organmitglieder und leitende Angestellte gegen Ansprüche Dritter, aber auch gegen Ansprüche der eigenen Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Ansprüche während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden („claims made“-Prinzip). Außerdem wird eine unbegrenzte Rückwirkung und eine Nachhaftung von 3 Jahren gewährleistet.Wie bei anderen Haftpflicht- Versicherungen auch tritt der Versicherer bei Ansprüchen nicht ein, die auf einem wissentlichen oder vorsätzlichen Verstoß beruhen.Diese Haftpflicht- Versicherung ist als Einzellösung immer mit einer Selbstbeteiligung zwischen 1.000–3.000 EUR je Schaden verbunden. Wenn eine Haftpflicht- Lösung für Sie und Ihr Unternehmen in Frage kommt, machen wir Ihnen gern ein auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittenes Angebot.

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