Elektronik

Elektronik- Versicherung

Die Elektronik- Versicherung bietet finanziellen Schutz bei Schäden an elektronischen Geräten des Unternehmens.

Was ist versichert?

Versichert sind die im Versicherungsvertrag benannten betriebsfertigen elektronischen Geräte und Anlagen - üblicherweise pauschal als „technische Geräte des Unternehmens zur Durchführung seiner beruflichen Tätigkeit“ deklariert.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Wechseldatenträger
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Werkzeuge aller Art
  • Verschleißteile (sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen)

Besonderheiten Röhren und Zwischenbildträger:

Der Versicherer leistet bei Röhren und Zwischenbildträgern bei Schäden durch folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Leitungswasser

Welche Gefahren sind versichert?

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung

Welche Gefahren sind nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben
  • Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten
  • betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet
  • durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste
  • bei Haftung Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus einem Reparaturauftrag

versicherte Kosten

Vom Versicherungsschutz umfasst sind Aufwendungen zur Abwehr und Minderung des Schadens.

weitere versicherte Kosten (optional)

  • Wiederherstellungskosten von Daten
  • zusätzliche Kosten wie:
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der Neuwert der versicherten Sachen. Dieser entspricht dem jeweils gültigen Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. Bezugskosten. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

Laufzeit

  • 1 Jahr mit automatischerer Verlängerung
  • 3 Jahre mit automatischer Verlängerung

Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage sind die Höhe der Versicherungssumme sowie der Versicherungsort mit vorhandenen Schutzeinrichtungen.

sinnvolle Deckungserweiterungen (optional)

  • Datenversicherung
  • Softwareversicherung
  • erweiterte Kostendeckung
  • Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes
  • Mehrkostenversicherung
  • Versicherungsschutz für innere Unruhen

Hinweise

  • Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles, so besteht Unterversicherung.
  • Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder einer seiner Repräsentanten bei Beschädigung/Zerstörung versicherter Sachen ist deckungsschädlich und führt zur Leistungskürzung.
  • Unterbleibt die Wiederbeschaffung/-herstellung oder ist die Sache nicht mehr zu beziehen, leistet der Versicherer den Zeitwert.