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Bauherren-Haftpflicht-Versicherung

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Wer bauen möchte, schafft bereits mit dem noch unbebauten Grundstück eine Gefahren-quelle für Andere. Deshalb obliegt dem Bauherrn die Pflicht, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass dort niemand zu Schaden kommen kann. Das sind seine Verkehrssi-cherungspflichten. Die kann er zwar grundsätzlich an den Bauleiter / Bauunternehmer delegieren; damit hat  er sich aber nicht, wie oft irrtümlich angenommen wird, auch seiner Haftung vollständig entledigt. Denn der Bauherr  ist verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen des Bauleiters / Bauunternehmers zu überwachen. Kurz gesagt: Die Haftung für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - die Kontrolle und Überwachung -  bleibt beim Bauherrn!

Beispiele für Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflichten:

  • ungenügende Absperrung des Baugrundstücks
  • mangelhafte Sicherung oder Abdeckung von Baugruben
  • Schäden durch Staub und Schmutz bei Nachbargrundstücken
  • Verunreinigung der Straße durch Baustellenfahrzeuge

Wer ist versichert?
Der Versicherungsnehmer in seiner Funktion als Bauherr eines eigenen Bauvorhabens.

 

Was ist versichert?
Die Bauherren- Haftpflicht- Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Welche Risiken sind in der Regel versichert?
Schadenersatzansprüche aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn.
Mitversichert sind
• nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen (auf dem Baugrundstück
• die Haus- und Grundbesitzer-Risiken für das Baugrundstück und das Bauobjekt.

Besonderheiten
In der Privat- Haftpflicht- Versicherung (PHV) und in der Betriebs- Haftpflicht- Versicherung (BHV) ist das Bauherrenrisiko bereits mitversichert, jedoch (bei den meisten Versicherern) auf eine bestimmte, nicht allzu hohe Bausumme (z.B. € 25.000 oder € 50.000) beschränkt.
Wird diese Bausumme überschritten, ist der Abschluss einer Bauherren- Haftpflicht- Versicherung empfehlenswert, denn der Bauherr haftet – in unbegrenzter Höhe.

 
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